Honorarvereinbarung für besondere orthopädische Leistungen
Ärztliche Beratung bei komplexen orthopädischen Krankheitsbildern, Erörterung der Risiken eines operativen Eingriffes und ausführliche Planung von Therapiekonzepten sind Zeit intensiv.
Wir erbringen diese von unseren Patienten gewünschten besonderen Leistungen im Rahmen unserer Therapiefreiheit als medizinisch wichtige und sinnvolle Ergänzung.
Das Honorar für diese besondere orthopädische Leistung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).




